- Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht, d.h. digitaler Unterricht nach Regelstundenplan.
- Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
- Im Falle einer Abwesenheit (z. B. Erkrankung/Beurlaubung) gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Präsenzunterricht.
- Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
- Der im Distanzunterricht behandelte Stoff ist für Leistungsnachweise relevant.
- Mündliche Leistungsnachweise (z. B. Kurzreferate, mündliche Leistungserhebungen, Unterrichtsbeiträge) sind auch im Distanzunterricht möglich.
- Schriftliche Leistungsnachweise werden im Präsenzunterricht erbracht.
- Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern und geben Rückmeldungen.
Häufig gestellte Fragen - FOS
Grundsätze des Distanzunterrichts (DU)
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- Kategorie: Schulen